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   BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 7/19 R   

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https://dejure.org/2021,6208
BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 7/19 R (https://dejure.org/2021,6208)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2021 - B 8 SO 7/19 R (https://dejure.org/2021,6208)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2021 - B 8 SO 7/19 R (https://dejure.org/2021,6208)
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Wird zitiert von ... (7)

  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Da teilweise in der Rechtsprechung aber auf der Grundlage der Härtefallregelung Überbrückungsleistungen entgegen der dargelegten gesetzgeberischen Regelungsabsicht für einen zeitlich unbegrenzten Zeitraum zugesprochen wurden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2019, L 15 SO 181/18, juris; anhängig: BSG, B 8 SO 7/19 R), sieht sich das Gericht veranlasst zu prüfen, ob im Rahmen des § 23 Abs. 3 Satz 3 und 6 SGB XII eine Verpflichtung zur laufenden Leistungserbringung möglich wäre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20

    Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat

    Er hat Ausnahmecharakter (a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18, Revision anhängig unter B 8 SO 7/19 R).
  • LSG Hessen, 29.06.2020 - L 4 SO 91/20
    Der Senat lässt offen, ob Unionsbürger ohne objektiv bestehendes materielles Aufenthaltsrecht - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift - stets solange Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben, wie die Ausländerbehörde gegen sie keine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2019 - L 15 SO 181/18 -, juris, Revision anhängig: BSG, B 8 SO 7/19 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - L 15 SO 124/20

    Existenzsicherung; Überbrückungsleistungen; Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht;

    - mit Ablauf des Monats, in dem eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in dem Revisionsverfahren B 8 SO 7/19 R verkündet worden ist oder in dem sich dieses Verfahren anderweitig erledigt hat, oder.

    Solange über die gegen dieses Urteil anhängige Revision (Bundessozialgericht, B 8 SO 7/19 R) keine Entscheidung ergangen oder eine anderweitige Erledigung eingetreten ist, kommt eine abweichende rechtliche Beurteilung durch den Senat schon angesichts der oben dargestellten, von Verfassungs wegen zu wahrenden Möglichkeiten der Rechtsschutzsuchenden, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen, nicht in Betracht.

  • BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 1246/19

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei

    Eine die Frage des Leistungsausschlusses von nicht ausreisepflichtigen Unionsbürgern ohne materielles Aufenthaltsrecht betreffende Revision ist derzeit vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 8 SO 7/19 R anhängig.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2021 - L 4 AS 11/21

    Ausschluss eines Anspruchs des Unionsbürgers auf Leistungen der Grundsicherung

    Eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu existiert nicht; die Frage ist derzeit als Revision beim BSG (Az.: B 8 SO 7/19 R) anhängig; zumeist gehen die LSG davon aus, dass § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII nicht ausreisepflichtige Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht in verfassungskonformer Weise von Leistungen nach § 23 Abs. 1 SGB XII ausschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020, Az.: 1 BvR 1246/19, juris RN 18ff. m. weit. Nachw.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 8 SO 138/19
    Rechtlich wird sogar vertreten, dass Unionsbürger ohne objektiv bestehendes materielles Aufenthaltsrecht - wie hier die Antragstellerin - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift ohne weiteres solange Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 23 Abs. 3 Satz 6 Halbsatz 2 SGB XII in der ab 29.12.2016 geltenden Fassung (Überbrückungsleistungen) haben, wie die Ausländerbehörde gegen sie keine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.7.2019 - L 15 SO 181/18 - juris Rn.63 ff. anhängig beim BSG - B 8 SO 7/19 R -).
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